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Die Insurance Distribution Directive (IDD), zu Deutsch “Versicherungsvertriebsrichtlinie“, die mit 2018 in Kraft getreten ist, regelt Vorschriften für den Vertrieb von Versicherungsprodukten für einen einheitlichen Standard im EU-Raum. Um den Anforderungen der IDD an eine möglichst ausgewogene Abstimmung des Weiterbildungsumfangs – je nach Tätigkeit des Vermittlers in der Praxis – zu entsprechen, werden nachfolgende Abstufungen eingeführt:
(Eine Weiterbildungsstunde entspricht 60 Minuten netto, Schulungspausen werden nicht eingerechnet)
Weiterführende Information zur IDD finden Sie u.a. hier:
IDD – Versicherungsvertriebsrichtlinie – WKO.at
Insurance Distribution Directive (IDD) (europa.eu)
Eine Ausstellung der Zertifikate durch Mitarbeiter der GÖVD ist nicht möglich.
* die Paragraphenangaben beziehen sich auf den Lehrplan des Bundesgremiums der Versicherungsagenten: abrufbar unter https://www.wko.at/oe/handel/versicherungsagenten/lehrplan-weiterbildung.pdf