Hinweis

Sie haben einen Hinweis nach dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz?

Dann schreiben Sie uns!

Neben unserer internen Meldestelle können Sie sich alternativ gerne an eine der folgenden externen Meldestellen wenden:

Ihre Nachricht

Dokumente
Anlage zu dieser E-Mail hinzufügen (1-20 MB, pdf jpg jpeg jpe jfif)
Persönliche Daten

Telefonnummer: Bitte geben Sie
für Rückfragen eine
Telefonnummer an, unter der Sie
tagsüber erreichbar sind.

Als Hinweis im Sinn dieses Gesetzes gilt jede Meldung und Offenlegung über die Verletzung bestimmter Rechtsvorschriften, wie insbesondere und bspw. in Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit, Vorgaben zum Umweltschutz, zur Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern, zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten, zur Regelung der Rechte von Aktionäre von Aktiengesellschaften, Verstößen gegen geltende steuerliche Rechtsnormen oder Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen.

Sämtliche Hinweise sowie Ihre uns in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Daten und Informationen werden von uns streng vertraulich behandelt. Über den Eingang des Hinweises erhalten Sie eine Bestätigung (längstens binnen 7 Tagen). Der Hinweis wird von uns inhaltlich geprüft und Sie erhalten spätestens binnen 3 Monaten ab unserer Eingangsbestätigung eine Rückmeldung. In dieser Rückmeldung informieren wir Sie über geplante bzw. bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie Gründe für diese.
Ihre E-Mail-Adresse wird nicht in diesem Feld abgefragt, daher ist keine Eingabe notwendig

* Pflichtfelder