Nötige Unterlagen für die
Kfz-Anmeldung.

Kfz-Anmeldung (Standardanmeldung).

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Anmeldung für Sie durchführt.
  • Kaufvertrag oder Benützerüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
  • Juristische Personen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bzw. Amtsbestätigung aus dem Vereinsregister für den Antragsteller der Zulassung
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), sofern das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist.
  • Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung im Original
  • Kammerbestätigung bei Taxi, Mietwagen, Gütertransporte u. dgl.

Kfz-Abmeldung.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Abmeldung für Sie durchführt.
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Alle Kennzeichentafeln
  • Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafel(n): Original Verlust- bzw. Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung

Änderung der Kfz-Zulassung.

Sie möchten Ihre Adresse im Zulassungsschein ändern oder eine andere Änderung durchführen lassen? Die erforderlichen Unterlagen sind vom Änderungswunsch abhängig. Die nachfolgend gelisteten Unterlagen werden jedoch in jedem Fall benötigt.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Änderung für Sie durchführt
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Namensänderung: zusätzlich Heiratsurkunde u. dgl.

Kennzeichenhinterlegung.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Alle Kennzeichentafeln
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Hinterlegung für Sie durchführt.
  • Zulassungsschein (bei Wechselkennzeichen von allen Fahrzeugen)

Achtung: Die Kennzeichenhinterlegung wird erst nach 47 Tagen prämienwirksam!
GARANTA Kfz-Zulassungsstellen gibt es in ganz Österreich. Hier geht´s zur Zulassungsstellensuche.

Verlust oder Diebstahl von Kfz-Kennzeichen.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
  • Noch vorhandene Kennzeichentafel
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Verlust-/Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle im Original
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.

Wechsel auf EU-Kennzeichen.

Die Beibehaltung der Kombination am Kennzeichen (Zahlen, Buchstaben) ist ohne Mehrkosten möglich. Sie müssen lediglich die EU-Kennzeichen vor dem Fahrzeugwechsel nachbestellt haben.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
  • Die "alten" Kennzeichen
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.

Wiederausfolgung Kfz-Kennzeichen.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegen nimmt.

Wunschkennzeichen.

Falls Sie erstmals ein Wunschkennzeichen in Anspruch nehmen wollen, ist dies über Ihre zuständige Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft zu beantragen. Die Behörde bewilligt das Wunschkennzeichen und teilt es zu.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

Bei erstmaliger Bestellung Ihres Wunschkennzeichens

  • Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde

Bei Zuweisung einer bestehenden Zulassung sowie einer lagernden Kennzeichentafel

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegen nimmt.
  • Alle bisherigen Kennzeichentafeln
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.