Niedrige Temperaturen, schlechte Sicht und nasse Fahrbahnen. Im Winter lassen viele Fahrer ihr Bike lieber in der Garage. Das Motorrad stillzulegen, bringt Vor- und Nachteile.
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Niedrige Temperaturen, schlechte Sicht und nasse Fahrbahnen. Im Winter lassen viele Fahrer ihr Bike lieber in der Garage. Das Motorrad stillzulegen, bringt Vor- und Nachteile.
Es gibt für Fahrer zahlreiche Gründe, das Motorrad stillzulegen. Nicht nur die Wintermonate werden als Anlass genommen, sondern auch Zeitmangel, Wartungs- bzw. Umbauarbeiten etc. Ein wesentlicher Vorteil der Stilllegung: Man spart Geld. Denn es müssen für den Zeitraum der Kennzeichenhinterlegung bei der Behörde weder die Versicherungsprämie noch die motorbezogene Versicherungssteuer bezahlt werden, sofern diese zumindest für 47 Tage besteht. Allerdings sind mit einer Stilllegung auch Nachteile verbunden, wie organisatorischer Aufwand und Einschränkungen beim Versicherungsschutz.
Um ein Motorrad stillzulegen, muss das Kennzeichen bei einer für den eigenen Wohnbezirk zuständigen Zulassungsstelle hinterlegt werden. Dabei sind neben dem Kennzeichen ein amtlicher Lichtbildausweis sowie der Zulassungsschein mitzubringen. Die Hinterlegung ist kostenfrei. In weiterer Folge muss die Hinterlegungsbestätigung vom Zulassungsbesitzer an die Versicherung weitergeleitet werden, die Zulassungsstelle erledigt dies nicht automatisch. Ist das alles erledigt, gilt die Stilllegung für maximal ein Jahr. Danach muss das Motorrad entweder reaktiviert oder die Stilllegung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Sonst werden die Kennzeichen eingezogen.
Wer sein Motorrad stilllegt, hat Anspruch auf Rückvergütung der motorbezogenen Versicherungssteuer. Dies ist allerdings erst ab dem 47. Tag der Kennzeichenhinterlegung der Fall. Auch die Prämien für Haftpflicht- und Kaskoversicherung können – abhängig vom jeweiligen Versicherer – für den Zeitraum der Stilllegung entfallen. Damit endet aber auch der Versicherungsschutz. In der Kaskoversicherung gibt es alternativ einen reduzierten Versicherungsschutz – das sogenannte „Garagenrisiko“.
Bei der GARANTA Versicherung können Motorradfahrer zusätzlich wählen: Zwischen Prämienbefreiung ab dem 47. Tag der Kennzeichenhinterlegung. Oder einer ganzjährigen Prämienreduktion, wenn das Motorrad z. B. auch im Winter angemeldet bleibt. Mit diesem sogenannten Hinterlegungsverzichtsrabatt sparen Fahrer 30 % der Versicherungsprämie auf Haftpflicht und Kasko, sie umgehen den administrativen Aufwand einer Abmeldung und genießen durchgehend vollen Versicherungsschutz. Einer Ausfahrt an schönen Wintertagen steht somit nichts im Weg.
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