Infos zu IDD

Wer muss jährlich wie viele IDD-Stunden absolvieren?

Die Insurance Distribution Directive (IDD), zu Deutsch “Versicherungsvertriebsrichtlinie“, die mit 2018 in Kraft getreten ist, regelt Vorschriften für den Vertrieb von Versicherungsprodukten für einen einheitlichen Standard im EU-Raum. Um den Anforderungen der IDD an eine möglichst ausgewogene Abstimmung des Weiterbildungsumfangs – je nach Tätigkeit des Vermittlers in der Praxis – zu entsprechen, werden nachfolgende Abstufungen eingeführt:

(Eine Weiterbildungsstunde entspricht 60 Minuten netto, Schulungspausen werden nicht eingerechnet)

Wie können IDD-Stunden erworben werden?

  1. Schulungen, die über die GARANTA Akademie angeboten werden:
    https://www.garanta.at/vertriebspartner/garanta-akademie/
  2. Online Moodle-Schulungen Fahrzeughandel:
    https://idd-akademie-fahrzeughandel.at/login/index.php
  3. Weiterbildungsplattformen wie meine-weiterbildung https://www.meine-weiterbildung.at/ oder die AssCompact Akademie https://www.asscompact.at/akademie bieten neben zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten online und  vor Ort auch die Möglichkeit der Hinterlegung der Teilnahmebestätigungen besuchter Events bzw. selbst hochgeladener Diplome, inklusive automatischer Anrechnung der geleisteten Stunden.

    Die übersichtliche Dokumentation der absolvierten Weiterbildungen kann als Vorlage für die Gewerbebehörde und ggf. Gewerbeaufsticht verwendet werden und dient auch den Unternehmen, die Weiterbildungsfortschritte ihrer  Mitarbeiter und Kooperationspartner gesetzeskonform zu dokumentieren.

 

 

Weiterführende Information zur IDD finden Sie u.a. hier:

IDD – Versicherungsvertriebsrichtlinie – WKO.at

Insurance Distribution Directive (IDD) (europa.eu)

 

Eine Ausstellung der Zertifikate durch Mitarbeiter der GÖVD ist nicht möglich.

* die Paragraphenangaben beziehen sich auf den Lehrplan des Bundesgremiums der Versicherungsagenten: abrufbar unter https://www.wko.at/branchen/handel/versicherungsagenten/lehrplan-weiterbildung.pdf