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Die Insurance Distribution Directive (IDD), zu Deutsch “Versicherungsvertriebsrichtlinie“, die mit 2018 in Kraft getreten ist, regelt Vorschriften für den Vertrieb von Versicherungsprodukten für einen einheitlichen Standard im EU-Raum. Um den Anforderungen der IDD an eine möglichst ausgewogene Abstimmung des Weiterbildungsumfangs – je nach Tätigkeit des Vermittlers in der Praxis – zu entsprechen, werden nachfolgende Abstufungen eingeführt:
(Eine Weiterbildungsstunde entspricht 60 Minuten netto, Schulungspausen werden nicht eingerechnet)
Die übersichtliche Dokumentation der absolvierten Weiterbildungen kann als Vorlage für die Gewerbebehörde und ggf. Gewerbeaufsticht verwendet werden und dient auch den Unternehmen, die Weiterbildungsfortschritte ihrer Mitarbeiter und Kooperationspartner gesetzeskonform zu dokumentieren.
Weiterführende Information zur IDD finden Sie u.a. hier:
IDD – Versicherungsvertriebsrichtlinie – WKO.at
Insurance Distribution Directive (IDD) (europa.eu)
Eine Ausstellung der Zertifikate durch Mitarbeiter der GÖVD ist nicht möglich.
* die Paragraphenangaben beziehen sich auf den Lehrplan des Bundesgremiums der Versicherungsagenten: abrufbar unter https://www.wko.at/branchen/handel/versicherungsagenten/lehrplan-weiterbildung.pdf