Nach dem Ableben des Zulassungsbesitzers wird das Fahrzeug meist Teil des Nachlasses.
Bei einem Leasingfahrzeug empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Leasinggeber in Verbindung zu setzen.
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Falle des Ablebens eines Zulassungsbesitzers.