Die Reparaturkosten für versicherte Schadenfälle (siehe auch Vollkasko-Versicherung und Teilkasko-Versicherung) werden im Fall eines Teilschadens ersetzt. Der Anspruch auf Erstattung ergibt sich aus der Reparaturrechnung bzw. einem Sachverständigengutachten. Dabei werden die Kosten der durchgeführten, notwendigen und unfallkausalen Reparatur übernommen.
Bitte setzen Sie sich unbedingt VOR Reparaturbeginn mit den Mitarbeitern des GARANTA Leistungs-Centers in Verbindung um abzuklären, ob der Versicherungsfall gedeckt bzw. eine Besichtigung notwendig ist.
Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Wertminderungen, Minderungen an äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit oder Nutzungsausfall sind in der Kaskoversicherung nicht mitversichert.