In Österreich wird ein so genannter Spalttarif von allen Versicherungsgesellschaften geführt. Dabei kann sich jeder Versicherungsnehmer bei Abschluss seiner eigenen Haftpflichtversicherung entscheiden, ob er im Falle eines Schadens (Unfalles) auf den Ersatz von Mietkosten eines Ersatzfahrzeuges (Mietfahrzeuges), einschließlich Taxi, und des Verdienstentganges wegen der Nichtbenützbarkeit des Fahrzeuges verzichtet. Dafür erhält er beim eigenen Haftpflichtversicherer einen Prämiennachlass und wird nach der Haftpflichtvariante A versichert. Diese Variante ist in den meisten Fällen Standard.
Dadurch entsteht im Schadenfall kein Ersatzanspruch auf einen Mietwagen, auch wenn das Verschulden eindeutig auf Seiten des Unfallgegners liegt. Andererseits sparen Sie für die Vertragsdauer einen Teil der ansonsten fälligen Versicherungsprämie für die Autohaftpflichtversicherung.
Bitte prüfen Sie deshalb, welche Haftpflichtvariante Sie selber bei Ihrer Versicherungsgesellschaft versichert haben.
Lediglich wenn Sie eine Haftpflichtvariante B (mit 20 %igem Prämienzuschlag) versichert haben, werden Mietwagenkosten im Schadenfall vergütet. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit den Mitarbeitern des GARANTA Leistungs-Center in Verbindung.